FAQ

Attest PZH ist obligatorisch lediglich für Materialien und Erzeugnisse, die für die Wasseraufbereitung verwendet werden. In allen anderen Fällen wird ein Attest PZH auf einen freiwilligen Antrag hin des Herstellers ausgestellt. Das ist also kein obligatorisches Dokument und kann vom Bauaufsichtsinspekteur auch nicht verlangt werden.
Was die Konformitätserklärung betrifft, steht im Gesetz deutlich geschrieben, dass jeder Hersteller vor der Einführung seines Bauerzeugnisses am Markt eine Konformitätserklärung auszustellen hat. Diese Erklärung bleibt jedoch beim Hersteller, er hat sie bei zuständigen Organen auf deren Aufforderung hin vorzulegen. Kein Hersteller von Bauerzeugnissen ist aber dazu verpflichtet, solche Erklärungen nicht zuständigen Personen vorzulegen. Es liegt nur in seinem Ermessen, ob er die Kopien der Erklärung zur Verfügung stellt.